Schussapparate von turbocut – kein Fall für das Waffengesetz

Auch wenn es die Bezeichnung „Schussapparat“ nahelegt: Die kartuschengetriebenen Geräte von turbocut unterliegen nicht den Vorschriften des Waffengesetzes. Warum das so ist und warum ein sicherer Umgang in der Praxis trotzdem von erheblicher Bedeutung ist, fassen wir an dieser Stelle kurz zusammen.

Schussapparate unterfallen unter Umständen tatsächlich den teils strengen Vorschriften des deutschen Waffengesetzes. Es handelt sich bei ihnen zwar nicht um Schusswaffen im engeren Sinne, aber durch die Verwendung von Kartuschenmunition, die auch unsere turbocut Schussapparate zum effektiven Antrieb nutzen, sind Schussapparate den Schusswaffen gleichgestellt, wenn sie nicht die Voraussetzungen für eine Ausnahme erfüllen.

Ihr Schussapparat von turbocut erfüllt diese Voraussetzungen und ist darum vom Waffengesetz ausgenommen – er trägt ein behördliches Prüfzeichen zum Nachweis, dass die Anforderungen des Gesetzgebers umfassend erfüllt werden. Das heißt: Weder die Handhabung noch der Transport oder die Aufbewahrung Ihres Schussapparats unterliegen dem Waffengesetz. Anders wäre es, wenn dieses Prüfzeichen auf einem Schussapparat fehlt - in der Praxis würde das bedeuten: Mindestalter für den Umgang mit diesen Arbeitsgeräten, dazu eine Ausbildung und Prüfung der Waffensachkunde, eine Aufbewahrung in einem Tresor und auch ein Transport nach strengen Vorschriften.

Auch die Anforderungen der sogenannten „Maschinenrichtlinie“ müssen von Schussapparaten erfüllt werden. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine europäische Binnenmarkt-Richtlinie, die auch in Deutschland verbindlich anzuwenden ist. Ihre strengen Vorgaben sollen verhindern, dass bei sachgemäßer Verwendung einer Maschine keine Gefahr für den Verwender oder Dritte besteht. Selbstverständlich erfüllt Ihr Schussapparat von turbocut alle Anforderungen, was durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig geprüft wurde und, wie schon bezüglich der Freistellung von waffenrechtlichen Vorschriften, durch ein am Schussapparat angebrachtes Prüfzeichen bestätigt wird.



Dass der turbocut Schussapparat nur von eingewiesenen Personen verwendet werden sollte, versteht sich von selbst. Darum sollten Sie dieses Gerät bei einem Transport ebenfalls sicher verpackt transportieren. Die Kartuschenmunition darf dabei im gleichen Behälter transportiert werden. Niemals aber darf der Transport erfolgen, solange sich eine Kartusche in dem Schussapparat befindet – das sollte immer beachtet werden und auch im Falle der Aufbewahrung!
Das Ablegen eines Schussapparates, in dem sich eine Kartusche befindet, ist durch die verschiedenen Sicherungseinrichtungen Ihres turbocut Schussapparats zwar ungefährlich, sollte aber in der Praxis trotzdem nur im Notfall erfolgen – keine Sicherungsvorrichtung ersetzt ein umsichtiges und sicheres Hantieren mit einem potentiell gefährlichen Werkzeug. Und machen Sie sich stets klar, welche Kraft in Ihrem turbocut Schussapparat steckt – hier ist immer umsichtiges Handeln gefragt!